LVZ: Vorratsdatenspeicherung im Bundestag - Dreimonatige Speicherfrist für IT-Verkehr der Abgeordneten in der Kritik!
Datum: Mittwoch, dem 19. Februar 2014
Thema: Sachsen News


Leipzig (ots) - Trotz jahrelangen Fraktionsstreites um die Vorratsdatenspeicherung praktiziert der Deutsche Bundestag bereits für die Volksvertreter eine bis zu dreimonatige Speicherung des gesamten IT-Verkehrs seiner Abgeordneten.

Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe).

Eine Überprüfung dieser Praxis fordert die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, die Grünen-Politikerin Renate Künast: "Überall wo Daten gespeichert werden, besteht auch Missbrauchsgefahr."

Sämtlicher Datenverkehr der Bundestagsabgeordneten wird bis zu drei Monate gespeichert, bestätigte der Sprecher des Bundestages Ernst Hebeker gegenüber der Zeitung. Er gehe davon aus, dass das auch jeder Abgeordnete wisse.

"Es stellt sich die Frage, ob und wie die Staatsmacht da ran kann. Und es gibt Missbrauchsmöglichkeiten", kritisierte auch Wolfgang Kubicki, FDP-Vize und Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag.

Mit der freien und geschützten Abgeordnetentätigkeit, auch im Umgang mit Informanten, sei diese Praxis nicht zu vereinbaren.

Kubicki forderte den Bundestag auf, eine Regelung nach dem Vorbild des Landesparlamentes in Kiel anzuwenden, bei dem der Datenverkehr der Abgeordneten und der der Mitarbeiter über getrennte Server liefen und es keine Datenspeicherung für die Abgeordneten gebe.

"Wir müssen die Speicherung im Lichte der aktuellen Ermittlungen und unter dem Gesichtspunkt des Informantenschutzes neu bewerten", forderte Künast.

Dies sei nun Sache der Rechtstellungskommission des Bundestages, des Rechtsausschuss und des Ältestenrates.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, im Zusammenhang mit den Edathy-Untersuchungen, die Möglichkeit einer Auswertung von dessen Bundestags-IT-Daten.

In einem Stufenverfahren steht den Abgeordneten, nach Angaben des Bundestags-Sprechers, "eine Rücksicherung der Daten bis zu drei Monate zur Verfügung".

Das Datensicherungskonzept beruht auf einer Beschlussfassung des Ältestenrates aus dem Jahr 1997 und wurde am 27. Oktober 2011 aktualisiert.

Pressekontakt:

Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/233 244 0

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/6351/2667985/lvz-vorratsdatenspeicherung-im-bundestag-dreimonatige-speicherfrist-fuer-it-verkehr-der von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Leipzig (ots) - Trotz jahrelangen Fraktionsstreites um die Vorratsdatenspeicherung praktiziert der Deutsche Bundestag bereits für die Volksvertreter eine bis zu dreimonatige Speicherung des gesamten IT-Verkehrs seiner Abgeordneten.

Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe).

Eine Überprüfung dieser Praxis fordert die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, die Grünen-Politikerin Renate Künast: "Überall wo Daten gespeichert werden, besteht auch Missbrauchsgefahr."

Sämtlicher Datenverkehr der Bundestagsabgeordneten wird bis zu drei Monate gespeichert, bestätigte der Sprecher des Bundestages Ernst Hebeker gegenüber der Zeitung. Er gehe davon aus, dass das auch jeder Abgeordnete wisse.

"Es stellt sich die Frage, ob und wie die Staatsmacht da ran kann. Und es gibt Missbrauchsmöglichkeiten", kritisierte auch Wolfgang Kubicki, FDP-Vize und Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag.

Mit der freien und geschützten Abgeordnetentätigkeit, auch im Umgang mit Informanten, sei diese Praxis nicht zu vereinbaren.

Kubicki forderte den Bundestag auf, eine Regelung nach dem Vorbild des Landesparlamentes in Kiel anzuwenden, bei dem der Datenverkehr der Abgeordneten und der der Mitarbeiter über getrennte Server liefen und es keine Datenspeicherung für die Abgeordneten gebe.

"Wir müssen die Speicherung im Lichte der aktuellen Ermittlungen und unter dem Gesichtspunkt des Informantenschutzes neu bewerten", forderte Künast.

Dies sei nun Sache der Rechtstellungskommission des Bundestages, des Rechtsausschuss und des Ältestenrates.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, im Zusammenhang mit den Edathy-Untersuchungen, die Möglichkeit einer Auswertung von dessen Bundestags-IT-Daten.

In einem Stufenverfahren steht den Abgeordneten, nach Angaben des Bundestags-Sprechers, "eine Rücksicherung der Daten bis zu drei Monate zur Verfügung".

Das Datensicherungskonzept beruht auf einer Beschlussfassung des Ältestenrates aus dem Jahr 1997 und wurde am 27. Oktober 2011 aktualisiert.

Pressekontakt:

Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/233 244 0

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/6351/2667985/lvz-vorratsdatenspeicherung-im-bundestag-dreimonatige-speicherfrist-fuer-it-verkehr-der von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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