Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel: 7 Hinweise für Arbeitnehmer bei der Erteilung eines Arbeitszeugnisses
Datum: Donnerstag, dem 05. August 2010
Thema: Sachsen Infos


Die Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses immer wieder Ausgangspunkt für Meinungsverschiedenheiten, die nicht selten auch vor einem Arbeitsgericht landen. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 7 Hinweise für Arbeitnehmer, worauf bei der Erteilung eines Arbeitszeugnisses geachtet werden sollte!

Die Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses immer wieder Ausgangspunkt für Meinungsverschiedenheiten, die nicht selten auch vor einem Arbeitsgericht landen. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 7 Hinweise für Arbeitnehmer, worauf bei der Erteilung eines Arbeitszeugnisses geachtet werden sollte:

1. Sie haben einen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Diesen Anspruch können Sie im Streitfall auch gerichtlich durchsetzen. Mit Ihrer Interessenwahrnehmung können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen!

2. Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber i.d.R. ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis", das sich dann auch auf Ihre Führung und Leistung im Beruf erstrecken muss.

3. Wenn das Arbeitszeugnis nicht "wohlwollend" formuliert ist und das "berufliche Fortkommen" unnötig erschwert, sollten Sie ebenfalls einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um "Nachbesserungen" beim Arbeitszeugnis zu erreichen.

4. Einmalige (negative) Vorfälle im Arbeitsverhältnis dürfen i.d.R. nicht in das qualifizierte Arbeitszeugnis aufgenommen werden, da ein einmaliger Vorfall gerade nicht die "Gesamtpersönlichkeit" des Arbeitnehmers zutreffend für einen objektiven Dritten beschreibt.

5. Wenn Sie es nicht möchten, darf auch Ihre langjährige Betriebsratstätigkeit nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Andererseits sollten Sie Ihre Betriebsratstätigkeit m.E. nicht verstecken. Schließlich zeigt dies berufliches Engagement und Einsatzbereitschaft für den Betrieb!

6. Achten Sie darauf, dass das Arbeitszeugnis auf dem üblichen Firmenbogen ausgestellt und auch vom Arbeitgeber unterzeichnet wird.

7. Wenn Sie in Ihrem Arbeitszeugnis "geheime" oder "doppeldeutige" Ausdrücke bzw. Formulierungen finden oder dies vermuten, schalten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt ein, um dies zu überprüfen! Ein Rechtsanwalt kann ggf. die "Geheimcodes der Arbeitgeber" für Sie entschlüsseln! Dann müsste der Arbeitgeber ein neues Arbeitszeugnis für Sie ausstellen!

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" der Universität Hannover ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg. Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung zum Richteramt" als auch die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
http://experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/matthias-kreusel-hude



Die Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses immer wieder Ausgangspunkt für Meinungsverschiedenheiten, die nicht selten auch vor einem Arbeitsgericht landen. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 7 Hinweise für Arbeitnehmer, worauf bei der Erteilung eines Arbeitszeugnisses geachtet werden sollte!

Die Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses immer wieder Ausgangspunkt für Meinungsverschiedenheiten, die nicht selten auch vor einem Arbeitsgericht landen. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 7 Hinweise für Arbeitnehmer, worauf bei der Erteilung eines Arbeitszeugnisses geachtet werden sollte:

1. Sie haben einen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Diesen Anspruch können Sie im Streitfall auch gerichtlich durchsetzen. Mit Ihrer Interessenwahrnehmung können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen!

2. Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber i.d.R. ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis", das sich dann auch auf Ihre Führung und Leistung im Beruf erstrecken muss.

3. Wenn das Arbeitszeugnis nicht "wohlwollend" formuliert ist und das "berufliche Fortkommen" unnötig erschwert, sollten Sie ebenfalls einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um "Nachbesserungen" beim Arbeitszeugnis zu erreichen.

4. Einmalige (negative) Vorfälle im Arbeitsverhältnis dürfen i.d.R. nicht in das qualifizierte Arbeitszeugnis aufgenommen werden, da ein einmaliger Vorfall gerade nicht die "Gesamtpersönlichkeit" des Arbeitnehmers zutreffend für einen objektiven Dritten beschreibt.

5. Wenn Sie es nicht möchten, darf auch Ihre langjährige Betriebsratstätigkeit nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Andererseits sollten Sie Ihre Betriebsratstätigkeit m.E. nicht verstecken. Schließlich zeigt dies berufliches Engagement und Einsatzbereitschaft für den Betrieb!

6. Achten Sie darauf, dass das Arbeitszeugnis auf dem üblichen Firmenbogen ausgestellt und auch vom Arbeitgeber unterzeichnet wird.

7. Wenn Sie in Ihrem Arbeitszeugnis "geheime" oder "doppeldeutige" Ausdrücke bzw. Formulierungen finden oder dies vermuten, schalten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt ein, um dies zu überprüfen! Ein Rechtsanwalt kann ggf. die "Geheimcodes der Arbeitgeber" für Sie entschlüsseln! Dann müsste der Arbeitgeber ein neues Arbeitszeugnis für Sie ausstellen!

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" der Universität Hannover ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg. Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung zum Richteramt" als auch die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
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