Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Dipl.-Jur. Matthias Kreusel: 8 Ratschläge für die Anmeldung einer Versammlung
Datum: Donnerstag, dem 05. August 2010
Thema: Sachsen Infos


Art. 8 des Grundgesetzes schützt die Versammlungsfreiheit. Nähere Regelungen sind dem Versammlungsgesetz zu entnehmen. Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 8 Ratschläge für die Anmeldung einer Versammlung / Demonstration. Denn das Versammlungsrecht / das Demonstrationsrecht ist ein hohes Rechtsgut!

Art. 8 des Grundgesetzes schützt die Versammlungsfreiheit. Nähere Regelungen sind dem Versammlungsgesetz zu entnehmen. Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 8 Ratschläge für die Anmeldung einer Versammlung / Demonstration. Denn das Versammlungsrecht / das Demonstrationsrecht ist ein hohes Rechtsgut:

1. Nehmen Sie rechtzeitig mit der zuständigen Behörde Kontakt auf. Die Zuständigkeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

2. Melden Sie die Versammlung möglichst frühzeitig schriftlich bei der zuständigen Behörde an. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach, ob Sie für die Anmeldung Formblätter der Behörde benutzen können, um Fehler bzw. Unklarheiten zu vermeiden.

3. Machen Sie genaue Angaben (zum Zeitplan, zum Versammlungsort, zum Streckenverlauf). Benutzen Sie am besten einen aktuellen Ortsplan, um den Streckenverlauf genau einzeichnen zu können.

4. Benennen Sie aus den eigenen Reihen einen volljährigen Versammlungsleiter, der für die Anmeldung der Versammlung verantwortlich ist. Der Versammlungsleiter muss für die zuständige Behörde als Ansprechpartner auch erreichbar sein.

5. Schätzen Sie realistisch die Teilnehmerzahl Ihrer Versammlung / Ihrer Demonstration. Dies ist beim ersten Mal gar nicht so einfach. Besser etwas zu hoch als viel zu niedrig.

6. Stellen Sie Ihre Demonstration / Ihre Versammlung unter ein Motto / ein Thema. Beachten Sie, dass das Motto dazu dienen soll, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger anzusprechen.

7. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie ferner Angaben zu folgenden Punkten zu machen: Einsatz von Lautsprechern und anderen derartigen Hilfsmitteln, Aufstellung von Podesten und Rednerpulten.

8. Wenn Sie sich von der zuständigen Behörde nicht vernünftig beraten fühlen, scheuen Sie sich nicht die Hilfe eines Rechtsanwalts bei der Anmeldung einer Versammlung / Demonstration in Anspruch zu nehmen.

Dipl.-Jur. Matthias Kreusel,
Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler,
Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" der Universität Hannover ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg. Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung zum Richteramt" als auch die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
http://experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/matthias-kreusel-hude



Art. 8 des Grundgesetzes schützt die Versammlungsfreiheit. Nähere Regelungen sind dem Versammlungsgesetz zu entnehmen. Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 8 Ratschläge für die Anmeldung einer Versammlung / Demonstration. Denn das Versammlungsrecht / das Demonstrationsrecht ist ein hohes Rechtsgut!

Art. 8 des Grundgesetzes schützt die Versammlungsfreiheit. Nähere Regelungen sind dem Versammlungsgesetz zu entnehmen. Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 8 Ratschläge für die Anmeldung einer Versammlung / Demonstration. Denn das Versammlungsrecht / das Demonstrationsrecht ist ein hohes Rechtsgut:

1. Nehmen Sie rechtzeitig mit der zuständigen Behörde Kontakt auf. Die Zuständigkeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

2. Melden Sie die Versammlung möglichst frühzeitig schriftlich bei der zuständigen Behörde an. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach, ob Sie für die Anmeldung Formblätter der Behörde benutzen können, um Fehler bzw. Unklarheiten zu vermeiden.

3. Machen Sie genaue Angaben (zum Zeitplan, zum Versammlungsort, zum Streckenverlauf). Benutzen Sie am besten einen aktuellen Ortsplan, um den Streckenverlauf genau einzeichnen zu können.

4. Benennen Sie aus den eigenen Reihen einen volljährigen Versammlungsleiter, der für die Anmeldung der Versammlung verantwortlich ist. Der Versammlungsleiter muss für die zuständige Behörde als Ansprechpartner auch erreichbar sein.

5. Schätzen Sie realistisch die Teilnehmerzahl Ihrer Versammlung / Ihrer Demonstration. Dies ist beim ersten Mal gar nicht so einfach. Besser etwas zu hoch als viel zu niedrig.

6. Stellen Sie Ihre Demonstration / Ihre Versammlung unter ein Motto / ein Thema. Beachten Sie, dass das Motto dazu dienen soll, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger anzusprechen.

7. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie ferner Angaben zu folgenden Punkten zu machen: Einsatz von Lautsprechern und anderen derartigen Hilfsmitteln, Aufstellung von Podesten und Rednerpulten.

8. Wenn Sie sich von der zuständigen Behörde nicht vernünftig beraten fühlen, scheuen Sie sich nicht die Hilfe eines Rechtsanwalts bei der Anmeldung einer Versammlung / Demonstration in Anspruch zu nehmen.

Dipl.-Jur. Matthias Kreusel,
Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler,
Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" der Universität Hannover ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg. Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung zum Richteramt" als auch die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
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