Rechtsanwalt Kreusel, Hude (Oldenburg): 6 Ratschläge zur Ausübung des Vermieterpfandrechts
Datum: Freitag, dem 06. August 2010
Thema: Sachsen Infos


Das Vermieterpfandrecht ist ein Druckmittel des Vermieters. Es dient der Durchsetzung von Ansprüchen des Vermieters. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 6 Ratschläge zur Durchsetzung des Vermieterpfandrechts!

1. Vermieter sollten sich frühzeitig über die Ausübung des Vermieterpfandrechts bei einem Rechtsanwalt informieren. Ist das Mietverhältnis erst "notleidend" geworden, steht der Vermieter nämlich häufig unter einem enormen Zeitdruck.

2. Die Ausübung des Vermieterpfandrechts muss dem Mieter gegenüber durch einfache Erklärung ausgesprochen werden.

3. Es empfiehlt sich, eine Inventarliste über die Gegenstände des Mieters anzufertigen, die dem Vermieterpfandrecht unterliegen.

4. Zu beachten ist aber, dass die ausnahmslose Ausübung des Vermieterpfandrechts einem Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters entgegensteht, d.h.: Wenn ein Vermieter sein Vermieterpfandrecht uneingeschränkt gegenüber dem Mieter geltend macht, kann der nicht gleichzeitig Räumungsklage aufgrund einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges erheben. Es empfiehlt sich daher eine Beschränkung des Vermieterpfandrechts auf einige gut verwertbare Gegenstände des Mieters. Der Räumungsanspruch kann dann - mit dieser Einschränkung - geltend gemacht werden.

5. Üben Sie Ihr Vermieterpfandrecht aber richtig aus. Dem Selbsthilferecht des Vermieters sind nämlich Grenzen gesetzt. So ist es i.d.R. nicht erlaubt, nach der Ausübung des Vermieterpfandrechts einfach ein neues Schloss beim jeweiligen Mietobjekt anzubringen. Dies ist i.d.R. verbotene Eigenmacht. Bei vorsätzlichem Handeln könnten auch Straftatbestände erfüllt sein (insbesondere Hausfriedensbruch, Nötigung und Erpressung). Erst, wenn der Mieter versucht, die gepfändeten Gegenstände zu entfernen, ist das Auswechseln der Schlösser ausnahmsweise erlaubt.

6. Will der Mieter die Räume weiternutzen, muss der Vermieter seinem Mieter den Zutritt gewähren, um seinen Mietzahlungsanspruch durch Zutrittsverweigerung nicht zu gefährden. Bei gewerblichen Mieträumen kann dies z.B. durch Öffnen und Schließen zu den bisherigen Öffnungszeiten erfolgen.
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung zum Richteramt" als auch die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).

Matthias Kreusel ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Ferner gehört er sowohl dem Oldenburger
Anwalts- und Notarverein e.V. als auch dem "DeutschenAnwaltVerein" (DAV) an.
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
http://experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/matthias-kreusel-hude



Das Vermieterpfandrecht ist ein Druckmittel des Vermieters. Es dient der Durchsetzung von Ansprüchen des Vermieters. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 6 Ratschläge zur Durchsetzung des Vermieterpfandrechts!

1. Vermieter sollten sich frühzeitig über die Ausübung des Vermieterpfandrechts bei einem Rechtsanwalt informieren. Ist das Mietverhältnis erst "notleidend" geworden, steht der Vermieter nämlich häufig unter einem enormen Zeitdruck.

2. Die Ausübung des Vermieterpfandrechts muss dem Mieter gegenüber durch einfache Erklärung ausgesprochen werden.

3. Es empfiehlt sich, eine Inventarliste über die Gegenstände des Mieters anzufertigen, die dem Vermieterpfandrecht unterliegen.

4. Zu beachten ist aber, dass die ausnahmslose Ausübung des Vermieterpfandrechts einem Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters entgegensteht, d.h.: Wenn ein Vermieter sein Vermieterpfandrecht uneingeschränkt gegenüber dem Mieter geltend macht, kann der nicht gleichzeitig Räumungsklage aufgrund einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges erheben. Es empfiehlt sich daher eine Beschränkung des Vermieterpfandrechts auf einige gut verwertbare Gegenstände des Mieters. Der Räumungsanspruch kann dann - mit dieser Einschränkung - geltend gemacht werden.

5. Üben Sie Ihr Vermieterpfandrecht aber richtig aus. Dem Selbsthilferecht des Vermieters sind nämlich Grenzen gesetzt. So ist es i.d.R. nicht erlaubt, nach der Ausübung des Vermieterpfandrechts einfach ein neues Schloss beim jeweiligen Mietobjekt anzubringen. Dies ist i.d.R. verbotene Eigenmacht. Bei vorsätzlichem Handeln könnten auch Straftatbestände erfüllt sein (insbesondere Hausfriedensbruch, Nötigung und Erpressung). Erst, wenn der Mieter versucht, die gepfändeten Gegenstände zu entfernen, ist das Auswechseln der Schlösser ausnahmsweise erlaubt.

6. Will der Mieter die Räume weiternutzen, muss der Vermieter seinem Mieter den Zutritt gewähren, um seinen Mietzahlungsanspruch durch Zutrittsverweigerung nicht zu gefährden. Bei gewerblichen Mieträumen kann dies z.B. durch Öffnen und Schließen zu den bisherigen Öffnungszeiten erfolgen.
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung zum Richteramt" als auch die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).

Matthias Kreusel ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Ferner gehört er sowohl dem Oldenburger
Anwalts- und Notarverein e.V. als auch dem "DeutschenAnwaltVerein" (DAV) an.
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
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