Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Hude (Oldenburg): 10 Verhaltensregeln bei Hausdurchsuchungen
Datum: Freitag, dem 06. August 2010
Thema: Sachsen Infos


Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, eine Hausdurchsuchung könnte bei Ihnen niemals vorkommen. Dies ändert sich schlagartig, wenn die jeweils zuständigen Beamten vor der Tür stehen. Dann ist guter Rat teuer! Hier 10 wichtige Verhaltensregeln für Hausdurchsuchungen:

1. Öffnen Sie den Beamten die Tür. Bleiben Sie freundlich und behalten die Ruhe. Keine Angst vor der Polizeiuniform.

2. Widersprechen Sie deutlich vernehmbar der Hausdurchsuchung. Dies wird i.d.R. nichts Nutzen, aber muss von den Beamten protokolliert werden.

3. Machen Sie zu der Ihnen vorgeworfenen Straftat keine Angaben. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand gegen das Vorgehen der Polizisten. Die Gedanken sind frei!

4. Notieren Sie sich bitte die Namen der Beamten. Lassen Sie sich davon bitte nicht abhalten. Nur so kann ggf. Fehlverhalten nachträglich sanktioniert werden.

5. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Durchsuchungsbefehl vorlegen. Widersprechen Sie noch einmal der Aufforderung, dass die Beamten Ihre Wohnung betreten durften.

6. Wenn kein Durchsuchungsbefehl vorliegt und sich die Beamten auf "Gefahr im Verzug" berufen, lassen Sie sich von den Beamten erklären, worin diese "Gefahr" bitte bestehen soll.

7. Wenn die Beamten bestimmte Gegenstände suchen und Sie der festen Auffassung sind, die Beamten werden diese Gegenstände sowieso in der Wohnung finden, können Sie diese Gegenstände den Beamten auch zeigen. So vermeiden Sie ggf. unliebsame "Zufallsfunde", wenn alles in Ihrer Wohnung auf den Kopf gestellt wird.

8. Rufen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Strafverteidiger noch während der Hausdurchsuchung an. Vielleicht kann dieser noch während der Hausdurchsuchung dazu kommen oder zumindest telefonisch auf die Vorgehensweise der Beamten einwirken!

9. Lassen Sie sich auf jeden Fall ein Gegenstandsverzeichnis der beschlagnahmten Sachen geben. Achten Sie darauf, dass dieses Verzeichnis die mitgenommenen Gegenstände genau bezeichnet und aufführt. Widersprechen Sie der Mitnahme der Gegenstände noch einmal ausdrücklich!

10. Bestehen Sie darauf, dass die Beamten Ihnen eine Ausfertigung des Durchsuchungsbefehls, des Gegenstandsverzeichnisses und des Protokolls aushändigen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern oder bei Seite drängen!
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung zum Richteramt" als auch die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).

Matthias Kreusel ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Ferner gehört er sowohl dem Oldenburger
Anwalts- und Notarverein e.V. als auch dem "DeutschenAnwaltVerein" (DAV) an.
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
http://experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/matthias-kreusel-hude



Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, eine Hausdurchsuchung könnte bei Ihnen niemals vorkommen. Dies ändert sich schlagartig, wenn die jeweils zuständigen Beamten vor der Tür stehen. Dann ist guter Rat teuer! Hier 10 wichtige Verhaltensregeln für Hausdurchsuchungen:

1. Öffnen Sie den Beamten die Tür. Bleiben Sie freundlich und behalten die Ruhe. Keine Angst vor der Polizeiuniform.

2. Widersprechen Sie deutlich vernehmbar der Hausdurchsuchung. Dies wird i.d.R. nichts Nutzen, aber muss von den Beamten protokolliert werden.

3. Machen Sie zu der Ihnen vorgeworfenen Straftat keine Angaben. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand gegen das Vorgehen der Polizisten. Die Gedanken sind frei!

4. Notieren Sie sich bitte die Namen der Beamten. Lassen Sie sich davon bitte nicht abhalten. Nur so kann ggf. Fehlverhalten nachträglich sanktioniert werden.

5. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Durchsuchungsbefehl vorlegen. Widersprechen Sie noch einmal der Aufforderung, dass die Beamten Ihre Wohnung betreten durften.

6. Wenn kein Durchsuchungsbefehl vorliegt und sich die Beamten auf "Gefahr im Verzug" berufen, lassen Sie sich von den Beamten erklären, worin diese "Gefahr" bitte bestehen soll.

7. Wenn die Beamten bestimmte Gegenstände suchen und Sie der festen Auffassung sind, die Beamten werden diese Gegenstände sowieso in der Wohnung finden, können Sie diese Gegenstände den Beamten auch zeigen. So vermeiden Sie ggf. unliebsame "Zufallsfunde", wenn alles in Ihrer Wohnung auf den Kopf gestellt wird.

8. Rufen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Strafverteidiger noch während der Hausdurchsuchung an. Vielleicht kann dieser noch während der Hausdurchsuchung dazu kommen oder zumindest telefonisch auf die Vorgehensweise der Beamten einwirken!

9. Lassen Sie sich auf jeden Fall ein Gegenstandsverzeichnis der beschlagnahmten Sachen geben. Achten Sie darauf, dass dieses Verzeichnis die mitgenommenen Gegenstände genau bezeichnet und aufführt. Widersprechen Sie der Mitnahme der Gegenstände noch einmal ausdrücklich!

10. Bestehen Sie darauf, dass die Beamten Ihnen eine Ausfertigung des Durchsuchungsbefehls, des Gegenstandsverzeichnisses und des Protokolls aushändigen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern oder bei Seite drängen!
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung zum Richteramt" als auch die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).

Matthias Kreusel ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Ferner gehört er sowohl dem Oldenburger
Anwalts- und Notarverein e.V. als auch dem "DeutschenAnwaltVerein" (DAV) an.
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
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