Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Hude (Oldenburg): 6 Hinweise für die Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen gegen Kommunen
Datum: Freitag, dem 06. August 2010
Thema: Sachsen Infos


Häufiger als man denkt, haben Amtshaftungsklagen gegen Kommunen Erfolg. Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 6 Handlungsempfehlungen für Amtshaftungsklagen:

1. Seien Sie gegenüber Amtsträgern nicht zu vertrauensselig. Auch in der Amtsstube passieren Fehler. Fehler, die häufig zu Ihren Lasten gehen und Ihr Geld kosten!

2. Wichtig ist, dass das Fehlverhalten eines Amtsträgers dokumentiert werden kann. Der Amtsträger muss nämlich "in Ausübung" seines öffentlichen Amtes gehandelt haben.

3. Wenn private Unternehmen öffentliche Aufgaben für die Kommune wahrnehmen, kann das Fehlverhalten von diesen "Verwaltungshelfern" auch der Kommune zugerechnet werden.

4. Die Rechtsprechung hat einen umfangreichen Katalog von Amtspflichten entwickelt, die ein Amtsträger in Ausübung seines Dienstes verletzen kann. Beispiele sind die Pflichten zu recht- und gesetzmässigem Handeln, zur fehlerfreien Ermessensausübung, zur sachlichen und unvoreingenommenen Entscheidung sowie zur richtigen, unmissverständlichen und vollständigen Auskunftserteilung.

5. In den letzten Jahren haben z.B. fehlerhafte Bauleitplanungen der Kommunen immer wieder zu Amtshaftungsprozessen geführt. Häufig sind dann die Grundstückseigentümer die Kläger gegen die Kommunen!

6. Der Amtshaftungsprozess wird gewonnen, wenn dem kommunalen Amtswalter ein "Verschulden" nachgewiesen werden kann. Maßstab ist dabei der sogenannte "pflichtgetreue Durchschnittsbeamte". Dieser Nachweis muss im Prozess geführt werden. Wenn dies gelingt, muss die Kommune zahlen und es gibt den erlittenen Vermögensschaden ersetzt!

Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler.
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung zum Richteramt" als auch die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).

Matthias Kreusel ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.

Ferner gehört er sowohl dem Oldenburger
Anwalts- und Notarverein e.V. als auch dem "DeutschenAnwaltVerein" (DAV) an.
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
http://experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/matthias-kreusel-hude



Häufiger als man denkt, haben Amtshaftungsklagen gegen Kommunen Erfolg. Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 6 Handlungsempfehlungen für Amtshaftungsklagen:

1. Seien Sie gegenüber Amtsträgern nicht zu vertrauensselig. Auch in der Amtsstube passieren Fehler. Fehler, die häufig zu Ihren Lasten gehen und Ihr Geld kosten!

2. Wichtig ist, dass das Fehlverhalten eines Amtsträgers dokumentiert werden kann. Der Amtsträger muss nämlich "in Ausübung" seines öffentlichen Amtes gehandelt haben.

3. Wenn private Unternehmen öffentliche Aufgaben für die Kommune wahrnehmen, kann das Fehlverhalten von diesen "Verwaltungshelfern" auch der Kommune zugerechnet werden.

4. Die Rechtsprechung hat einen umfangreichen Katalog von Amtspflichten entwickelt, die ein Amtsträger in Ausübung seines Dienstes verletzen kann. Beispiele sind die Pflichten zu recht- und gesetzmässigem Handeln, zur fehlerfreien Ermessensausübung, zur sachlichen und unvoreingenommenen Entscheidung sowie zur richtigen, unmissverständlichen und vollständigen Auskunftserteilung.

5. In den letzten Jahren haben z.B. fehlerhafte Bauleitplanungen der Kommunen immer wieder zu Amtshaftungsprozessen geführt. Häufig sind dann die Grundstückseigentümer die Kläger gegen die Kommunen!

6. Der Amtshaftungsprozess wird gewonnen, wenn dem kommunalen Amtswalter ein "Verschulden" nachgewiesen werden kann. Maßstab ist dabei der sogenannte "pflichtgetreue Durchschnittsbeamte". Dieser Nachweis muss im Prozess geführt werden. Wenn dies gelingt, muss die Kommune zahlen und es gibt den erlittenen Vermögensschaden ersetzt!

Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler.
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung zum Richteramt" als auch die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).

Matthias Kreusel ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.

Ferner gehört er sowohl dem Oldenburger
Anwalts- und Notarverein e.V. als auch dem "DeutschenAnwaltVerein" (DAV) an.
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
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04408 - 80 32 110
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