Huder Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel: 6 Hinweise für die Arbeit von neugewählten Betriebsratsmitgiedern
Datum: Donnerstag, dem 19. August 2010
Thema: Sachsen Infos


Aller Anfang ist schwer. Auch, wenn man neugewähltes Betriebsratsmitglied ist und der Betriebsrat seine Arbeit aufnimmt. Der Huder Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 6 Hinweise für die Arbeit von neugewählten Betriebsratsmitgliedern:

1. Der Betriebsrat ist gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft. Er arbeitet "zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs" mit dem Arbeitgeber zusammen.

2. Die Kosten der "erforderlichen Betriebsratstätigkeit" hat der Arbeitgeber zu tragen. Erforderlich sind etwa Betriebsratssitzungen, Sprechstunden, Kosten der laufenden Geschäftsführung und Sachmittel für die Betriebsratsarbeit.

3. Die Betriebsratsmitglieder üben ihre Betriebsratstätigkeit ehrenamtlich aus und haben daher Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung, so dass ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen.

4. Betriebsratsmitgliedern steht ein besonderer Kündigungsschutz zu, da sie häufig ihren "Kopf" für die Belegschaft hinhalten müssen. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten!

5. Dem Betriebsrat stehen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu. Sogenannte "Mitwirkungsrechte" sind insbesondere Informationsrechte, Anhörungsrechte, Vorschlagsrechte und Beratungsrechte. Als "Mitbestimmungsrechte" bezeichnet man etwa Zustimmungsverweigerungsrechte und Vetorechte des Betriebsrats.

6. Beteiligungsrechte des Betriebsrats bestehen auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Existiert in einem Unternehmen ein Wirtschaftsausschuss hat dieser in wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Unternehmen zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Gegenüber dem Arbeitgeber steht dem Wirtschaftsausschuss ein Unterrichtungsanspruch zu.

Huder Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Rechtsanwaltskanzlei Kreusel.

Tel.: 04408 - 80 32 110 , Fax: 04408 - 80 32 112 , E-Mail: ra-kreusel@gmx.de
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst" als auch die "Befähigung zum Richteramt".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).

Matthias Kreusel ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.

Ferner gehört er sowohl dem Oldenburger
Anwalts- und Notarverein e.V. als auch dem "DeutschenAnwaltVerein" (DAV) an.
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
http://experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/matthias-kreusel-hude



Aller Anfang ist schwer. Auch, wenn man neugewähltes Betriebsratsmitglied ist und der Betriebsrat seine Arbeit aufnimmt. Der Huder Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel gibt 6 Hinweise für die Arbeit von neugewählten Betriebsratsmitgliedern:

1. Der Betriebsrat ist gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft. Er arbeitet "zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs" mit dem Arbeitgeber zusammen.

2. Die Kosten der "erforderlichen Betriebsratstätigkeit" hat der Arbeitgeber zu tragen. Erforderlich sind etwa Betriebsratssitzungen, Sprechstunden, Kosten der laufenden Geschäftsführung und Sachmittel für die Betriebsratsarbeit.

3. Die Betriebsratsmitglieder üben ihre Betriebsratstätigkeit ehrenamtlich aus und haben daher Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung, so dass ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen.

4. Betriebsratsmitgliedern steht ein besonderer Kündigungsschutz zu, da sie häufig ihren "Kopf" für die Belegschaft hinhalten müssen. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten!

5. Dem Betriebsrat stehen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu. Sogenannte "Mitwirkungsrechte" sind insbesondere Informationsrechte, Anhörungsrechte, Vorschlagsrechte und Beratungsrechte. Als "Mitbestimmungsrechte" bezeichnet man etwa Zustimmungsverweigerungsrechte und Vetorechte des Betriebsrats.

6. Beteiligungsrechte des Betriebsrats bestehen auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Existiert in einem Unternehmen ein Wirtschaftsausschuss hat dieser in wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Unternehmen zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Gegenüber dem Arbeitgeber steht dem Wirtschaftsausschuss ein Unterrichtungsanspruch zu.

Huder Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Rechtsanwaltskanzlei Kreusel.

Tel.: 04408 - 80 32 110 , Fax: 04408 - 80 32 112 , E-Mail: ra-kreusel@gmx.de
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst" als auch die "Befähigung zum Richteramt".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).

Matthias Kreusel ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.

Ferner gehört er sowohl dem Oldenburger
Anwalts- und Notarverein e.V. als auch dem "DeutschenAnwaltVerein" (DAV) an.
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
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