RA-Horrion: Schadensersatz bei beschädigtem 'Oldtimer'- Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Datum: Dienstag, dem 21. September 2010
Thema: Sachsen Infos


RA-Horrion: Nur Wiederbeschaffungswert bei als Unikat bezeichnetem Fahrzeug ersetzbar - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden

Bei der fiktiven Schadensberechnung eines unfallbeschädigten Unikats (Pkw Wartburg) ist die Grenze der Wiederbeschaffungswert (BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 144/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden

K hat Fahrzeug Pkw Wartburg Typ 353, EZ 1966. Fahrzeug wurde mit Teilen eines Typ 353 W nachgerüstet. Nach Unfall zahlt Versicherung V EUR 1.250,00 Wiederbeschaffungswert. K verlangt weitere EUR 1.212,90, da bei EUR 2.467,90 die Nettoreparaturkosten liegen. Nach dem Gutachten ist ein vergleichbares Fahrzeug nicht zu bekommen. Es müsse ein Wartburg 353 für EUR 2.950,00 erworben und mit Originalteilen des Typs 353 W umgebaut werden.
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landgericht hat das Urteil aufgehoben. Der BGH bestätigt die Entscheidung des LG.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden

Der K kann nur den Wiederbeschaffungswert verlangen. Gemäß § 249 Abs. 2 BGB kann K Geld verlangen. Möglich sind Reparatur oder Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges. Wird die Reparatur fachgerecht durchgeführt, können bis zu weitere 30% des Wiederbeschaffungswertes verlangt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der K hat selbst vorgetragen, ein Typ 353 W sei auf dem Markt für EUR 1.200,00 erwerbbar. Auf den Wert von Arbeitsleistung und Umrüstung kann nicht abgestellt werden.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden

"Man sollte nachträgliche Investitionen in sein Fahrzeug genau überlegen. Arbeitszeit dafür ist im Schadenfall generell nicht erstattungsfähig. Auf die Sonderteile werden auch nur die Zeitwerte erstattet", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .

Langjährige Berufserfahrung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Ständige Weiterbildung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Verkehrsrecht Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

www.rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Verkehrsrecht Desden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-803 09 40
http://rechtsanwalt-horrion.de



RA-Horrion: Nur Wiederbeschaffungswert bei als Unikat bezeichnetem Fahrzeug ersetzbar - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden

Bei der fiktiven Schadensberechnung eines unfallbeschädigten Unikats (Pkw Wartburg) ist die Grenze der Wiederbeschaffungswert (BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 144/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden

K hat Fahrzeug Pkw Wartburg Typ 353, EZ 1966. Fahrzeug wurde mit Teilen eines Typ 353 W nachgerüstet. Nach Unfall zahlt Versicherung V EUR 1.250,00 Wiederbeschaffungswert. K verlangt weitere EUR 1.212,90, da bei EUR 2.467,90 die Nettoreparaturkosten liegen. Nach dem Gutachten ist ein vergleichbares Fahrzeug nicht zu bekommen. Es müsse ein Wartburg 353 für EUR 2.950,00 erworben und mit Originalteilen des Typs 353 W umgebaut werden.
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landgericht hat das Urteil aufgehoben. Der BGH bestätigt die Entscheidung des LG.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden

Der K kann nur den Wiederbeschaffungswert verlangen. Gemäß § 249 Abs. 2 BGB kann K Geld verlangen. Möglich sind Reparatur oder Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges. Wird die Reparatur fachgerecht durchgeführt, können bis zu weitere 30% des Wiederbeschaffungswertes verlangt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der K hat selbst vorgetragen, ein Typ 353 W sei auf dem Markt für EUR 1.200,00 erwerbbar. Auf den Wert von Arbeitsleistung und Umrüstung kann nicht abgestellt werden.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden

"Man sollte nachträgliche Investitionen in sein Fahrzeug genau überlegen. Arbeitszeit dafür ist im Schadenfall generell nicht erstattungsfähig. Auf die Sonderteile werden auch nur die Zeitwerte erstattet", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .

Langjährige Berufserfahrung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Ständige Weiterbildung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Verkehrsrecht Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

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Ulrich Horrion
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