Top-Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, erneut erfolgreich vor Landgericht Dresden.
Datum: Montag, dem 02. Oktober 2017
Thema: Sachsen Infos


Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht

Landgericht Dresden vom 17.09.2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Nagelung nach distaler Humerusschaftfraktur, LG Dresden, Az.: 6 O 2146/16

Chronologie:

Der Kläger zog sich in 2011 beim Armdrücken eine dislozierte distale Humerusschaftfraktur rechts zu. Er stellte sich am selben Abend in der Notaufnahme der Beklagten vor. Diese stellte die Indikation eines operativen Eingriffs mittels Marknagels. Seither leidet der Kläger unter Bewegungs- und Funktionsstörungen der Hand.

Verfahren:

Das Landgericht Dresden hatte den Vorfall bereits im Vorprozess (Az.: 6 O 616/14) gutachterlich hinterfragen lassen und die Beklagte zur Zahlung von 5.000,- Euro verurteilt, sowie festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet sei, alle weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen. Da der Versicherer der Beklagten zu weiteren Zahlungen nicht bereit war, musste der Kläger erneut gerichtliche Hilfe beanspruchen. Das Gericht schlug den Parteien einen Vergleich einer weiteren Abstandssumme im vierstelligen Bereich vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Es ist bedauerlich, dass erneut das Gericht trotz der klaren Sachlage bemüht werden musste, da der Versicherer nicht regulieren wollte. Das stellt aber auch keinen Einzelfall dar, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
ra.ciper@t-online.de
030
www.ciper.de

(Weitere interessante Italien News, Italien Infos & Italien Tipps gibt es hier.)

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Nagelung nach distaler Humerusschaftfraktur, LG Dresden, Az.: 6 O 2146/16

Chronologie:

Der Kläger zog sich in 2011 beim Armdrücken eine dislozierte distale Humerusschaftfraktur rechts zu. Er stellte sich am selben Abend in der Notaufnahme der Beklagten vor. Diese stellte die Indikation eines operativen Eingriffs mittels Marknagels. Seither leidet der Kläger unter Bewegungs- und Funktionsstörungen der Hand.

Verfahren:

Das Landgericht Dresden hatte den Vorfall bereits im Vorprozess (Az.: 6 O 616/14) gutachterlich hinterfragen lassen und die Beklagte zur Zahlung von 5.000,- Euro verurteilt, sowie festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet sei, alle weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen. Da der Versicherer der Beklagten zu weiteren Zahlungen nicht bereit war, musste der Kläger erneut gerichtliche Hilfe beanspruchen. Das Gericht schlug den Parteien einen Vergleich einer weiteren Abstandssumme im vierstelligen Bereich vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Es ist bedauerlich, dass erneut das Gericht trotz der klaren Sachlage bemüht werden musste, da der Versicherer nicht regulieren wollte. Das stellt aber auch keinen Einzelfall dar, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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