Medizinrecht und Arzthaftungsrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Dresden
Datum: Mittwoch, dem 21. März 2018
Thema: Sachsen Infos


Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht

Landgericht Dresden aus Februar 2018

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fehlerhafte Implantation einer Arthrorise Schraube bei Osteomyelitis, LG Dresden, Az.: 6 O 1390/16

Chronologie:

Die Klägerin litt unter einem juvenilen Knick-Senk-Fuß und Schmerzen im linken Kniegelenk. Im Krankenhaus der Beklagten wurde ihr daher in 2013 eine Sinus-Tarsi-Schraube implantiert. Postoperativ verschlimmerten sich ihre Beschwerden indes. Es entwickelte sich ein Druckgeschwür, mehrere Folgebehandlungen waren erforderlich. Auch heute noch leidet die Klägerin unter einer eingeschränkten Belastungsfähigkeit des Fußes.

Verfahren:

Das Landgericht Dresden hat den Vorfall mittels eines Gutachters für Orthopädie und Unfallchirurgie hinterfragen lassen. Dieser konstatierte unter anderem, dass Alternativen zu der vorgenommenen Operation bestanden hätten. Hierüber ist die Klägerin offensichtlich nicht ausreichend informiert worden. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleich im deutlich vierstelligen Eurobereich vorgeschlagen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Im vorliegenden Fall sprechen versierte orthopädische Gutachter, wie etwas Prof. Jerosch, Neuss, von einer "relativen" Operationsindikation. Mit anderen Worten: so was kann man machen, muss es aber nicht. Wenn aber derart vorgegangen wird, muss der betroffene Patient auch entsprechend hierüber aufgeklärt werden, sagt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C.Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
ra.ciper@t-online.de
030
www.ciper.de

(Weitere interessante Italien News, Italien Infos & Italien Tipps gibt es hier.)

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Fehlerhafte Implantation einer Arthrorise Schraube bei Osteomyelitis, LG Dresden, Az.: 6 O 1390/16

Chronologie:

Die Klägerin litt unter einem juvenilen Knick-Senk-Fuß und Schmerzen im linken Kniegelenk. Im Krankenhaus der Beklagten wurde ihr daher in 2013 eine Sinus-Tarsi-Schraube implantiert. Postoperativ verschlimmerten sich ihre Beschwerden indes. Es entwickelte sich ein Druckgeschwür, mehrere Folgebehandlungen waren erforderlich. Auch heute noch leidet die Klägerin unter einer eingeschränkten Belastungsfähigkeit des Fußes.

Verfahren:

Das Landgericht Dresden hat den Vorfall mittels eines Gutachters für Orthopädie und Unfallchirurgie hinterfragen lassen. Dieser konstatierte unter anderem, dass Alternativen zu der vorgenommenen Operation bestanden hätten. Hierüber ist die Klägerin offensichtlich nicht ausreichend informiert worden. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleich im deutlich vierstelligen Eurobereich vorgeschlagen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Im vorliegenden Fall sprechen versierte orthopädische Gutachter, wie etwas Prof. Jerosch, Neuss, von einer "relativen" Operationsindikation. Mit anderen Worten: so was kann man machen, muss es aber nicht. Wenn aber derart vorgegangen wird, muss der betroffene Patient auch entsprechend hierüber aufgeklärt werden, sagt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C.Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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