Insolvenzanfechtung durch Insolvenzverwalter führt zur Rückzahlungspflicht - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Datum: Freitag, dem 11. Februar 2011
Thema: Sachsen Tipps


Kennt Gläubiger Umstände beim Schuldner, welche auf Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, führt spätere Anfechtung der Zahlung zur Rückzahlungspflicht - Insolvenzrecht Dres den - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden

Rücklastschriften und Erklärungen des Schuldners, die Zahlungen nicht leisten zu können, sind Umstände, die beim Gläubiger Kenntnis von zumindest drohender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auslösen (BGH, Urteil vom 01.07.2010, Az. IX ZR 70/08).

Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden:

Fa. S hat gegenüber Sozialversicherung B Beitragspflichten. Die Beiträge für März 2003 werden im Lastschriftverfahren zwar abgerufen, jedoch nicht eingelöst. Im April 2003 bittet Fa. S um Ratenzahlung. Auch für die Beiträge Mai 2003 beantragt Fa. S. Ratenzahlung. Am 23.12.2003 ist Insolvenzeröffnung. Der Insolvenzverwalter erklärt die Anfechtung der Zahlungen und klagt auf Rückzahlung. Die Klage hat Erfolg.

Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden

Der Anspruch ergibt sich aus § 133 InsO. Hiernach muss der Gläubiger bei Vornahme der Rechtshandlung (Zahlung) den Vorsatz des Schuldners erkennen, seine (anderen) Gläubiger zu benachteiligen. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der Gläubiger wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte und das die jeweilige Handlung die Gläubiger benachteiligte. Hier reichten die Rückgabe von Lastschriften sowie die Stundungs- und Ratenzahlungsbitten der Fa. S aus, um bei B die Kenntnis zu begründen.

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden

"Zahlungen von Schuldnern an Gläubiger unterliegen einem Anfechtungsrisiko von 10 Jahren, wenn dem Gläubiger Umstände bekannt waren, die auf drohende - oder gar eingetretene - Zahlungsunfähigkeit schließen lassen. Dieses Risiko kann der Gläubiger praktisch nur dadurch vermeiden, indem er Befriedigung durch Zwangsvollstreckung versucht", so Rechtsanwalt U rich Horrion aus Dresden.

Keywords:Insolvenzrecht Dresden,Insolvenzrecht Leipzig,Insolvenzrecht Chemnitz,Insolvenzrecht Oschatz,Insolvenzrecht Dippoldiswalde

Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Dresden

Grundsätzliches zum Insolvenzrecht

Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
- sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung,
- langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
- vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
- auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich.
Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte "Licht am Ende des Tunnels" wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität.

Werdegang - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .

Langjährige Berufserfahrung - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Mitarbeiter - Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.

Ständige Weiterbildung -Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Insolvenzrecht Dresden
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

www.rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099
Dresden
insolvenzrecht@rechtsanwalt-horrion.de
0351-803 09 40
http://rechtsanwalt-horrion.de

(Interessante Dresden News & Dresden Infos @ Dresden-News.net.)

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Kennt Gläubiger Umstände beim Schuldner, welche auf Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, führt spätere Anfechtung der Zahlung zur Rückzahlungspflicht - Insolvenzrecht Dres den - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden

Rücklastschriften und Erklärungen des Schuldners, die Zahlungen nicht leisten zu können, sind Umstände, die beim Gläubiger Kenntnis von zumindest drohender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auslösen (BGH, Urteil vom 01.07.2010, Az. IX ZR 70/08).

Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden:

Fa. S hat gegenüber Sozialversicherung B Beitragspflichten. Die Beiträge für März 2003 werden im Lastschriftverfahren zwar abgerufen, jedoch nicht eingelöst. Im April 2003 bittet Fa. S um Ratenzahlung. Auch für die Beiträge Mai 2003 beantragt Fa. S. Ratenzahlung. Am 23.12.2003 ist Insolvenzeröffnung. Der Insolvenzverwalter erklärt die Anfechtung der Zahlungen und klagt auf Rückzahlung. Die Klage hat Erfolg.

Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden

Der Anspruch ergibt sich aus § 133 InsO. Hiernach muss der Gläubiger bei Vornahme der Rechtshandlung (Zahlung) den Vorsatz des Schuldners erkennen, seine (anderen) Gläubiger zu benachteiligen. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der Gläubiger wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte und das die jeweilige Handlung die Gläubiger benachteiligte. Hier reichten die Rückgabe von Lastschriften sowie die Stundungs- und Ratenzahlungsbitten der Fa. S aus, um bei B die Kenntnis zu begründen.

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden

"Zahlungen von Schuldnern an Gläubiger unterliegen einem Anfechtungsrisiko von 10 Jahren, wenn dem Gläubiger Umstände bekannt waren, die auf drohende - oder gar eingetretene - Zahlungsunfähigkeit schließen lassen. Dieses Risiko kann der Gläubiger praktisch nur dadurch vermeiden, indem er Befriedigung durch Zwangsvollstreckung versucht", so Rechtsanwalt U rich Horrion aus Dresden.

Keywords:Insolvenzrecht Dresden,Insolvenzrecht Leipzig,Insolvenzrecht Chemnitz,Insolvenzrecht Oschatz,Insolvenzrecht Dippoldiswalde

Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Dresden

Grundsätzliches zum Insolvenzrecht

Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
- sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung,
- langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
- vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
- auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich.
Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte "Licht am Ende des Tunnels" wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität.

Werdegang - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .

Langjährige Berufserfahrung - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Mitarbeiter - Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.

Ständige Weiterbildung -Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

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Dresden
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