Haftung des Wartepflichtigen, § 8 Abs. 1 StVO - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Datum: Mittwoch, dem 16. Februar 2011
Thema: Sachsen Links


Verletzung der Wartepflicht nach § 8 Abs. 1 StVO begründet nicht immer Anscheinsbeweis für Alleinhaftung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Der Anscheinsbeweis zu Lasten des nach § 8 Abs. 1 StVO Wartepflichtigen wird entkräftet, wenn der Bevorrechtigte vor dem Unfall entgegen, § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO überholt hat. (OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.2010, 4 U 110/10).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

B kommt aus untergeordneter Straße und will in bevorrechtigte Straße einbiegen. B hält an, schaut nach rechts und links und fährt an. Seine Sicht ist durch 2 parkende Fahrzeuge beschränkt. Von links nähert sich Motorradfahrer K. Als B den K sieht, hält er sofort an. Dennoch fährt K auf. K hatte kurz vorher ein Fahrzeug überholt. K klagt auf Schadensersatz.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Das OLG verteilt die Haftung 20:80 zu Lasten des Klägers. Der B durfte darauf vertrauen, den Abbiegevorgang ohne Behinderung zu beenden. Der durch § 8 Abs. 1 StVO begründete Anscheinsbeweis greift vorliegend nicht. Der Überholvorgang des K war ein atypischer Gesche hensablauf. Für den Kläger lag eine unklare Verkehrslage vor. Der K konnte das Verhalten des Querverkehrs bei 4 Querstraßen und einem Fußgängerüberweg nicht einschätzen.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Grundsätzlich lohnt sich bei jedem Verkehrsunfall eine rechtliche Einschätzung über die Haftungslage. Oft kommt eine Mithaftung in Betracht", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Grundsätzliches - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Das Verkehrsrecht regelt unterschiedliche Sachverhalte rund ums Auto. Es gibt kein einheitliches Verkehrgesetz. Vielmehr sind Regelungen in verschiedensten Gesetzen enthalten.

In der Praxis spielen das

- Schadenseratzrecht,
- das Verkehrsstrafrecht,
- das Verkehrsbußgeldrecht,
- das Fahrerlaubnisrecht,
- das Fahrzeugkaufrecht und
- das Fahrzeugversicherungsrecht

die wichtigsten Rollen.

Weiter Probleme können sich aus dem Fahrzeugleasing und dem Fahrzeugfinanzierungswesen ergeben.

Die Kanzlei Verkehrsrecht Dresden berät und vertritt Mandanten in allen vorgenannten Teilgebieten des Verkehrsrecht. Sie verfolgt Mandantenansprüche mit der gebotenen Sorgfallt und Engagement.

Werdegang - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .

Langjährige Berufserfahrung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Mitarbeiter - Rechtsanwalt Dresden

Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.

Ständige Weiterbildung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Keywords:Verkehrsrecht Dresden, Bußgeldbescheid, Schadensersatzrecht,Verkehrbußgeldrecht,Fahrerlaubnisrecht, Fahrzeugkaufrecht, Fahrzeugversicherungsrecht

Verkehrsrecht Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

www.rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Verkehrsrecht Desden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-803 09 40
http://rechtsanwalt-horrion.de

(Interessante Dresden News & Dresden Infos @ Dresden-News.net.)

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Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Der Anscheinsbeweis zu Lasten des nach § 8 Abs. 1 StVO Wartepflichtigen wird entkräftet, wenn der Bevorrechtigte vor dem Unfall entgegen, § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO überholt hat. (OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.2010, 4 U 110/10).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

B kommt aus untergeordneter Straße und will in bevorrechtigte Straße einbiegen. B hält an, schaut nach rechts und links und fährt an. Seine Sicht ist durch 2 parkende Fahrzeuge beschränkt. Von links nähert sich Motorradfahrer K. Als B den K sieht, hält er sofort an. Dennoch fährt K auf. K hatte kurz vorher ein Fahrzeug überholt. K klagt auf Schadensersatz.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Das OLG verteilt die Haftung 20:80 zu Lasten des Klägers. Der B durfte darauf vertrauen, den Abbiegevorgang ohne Behinderung zu beenden. Der durch § 8 Abs. 1 StVO begründete Anscheinsbeweis greift vorliegend nicht. Der Überholvorgang des K war ein atypischer Gesche hensablauf. Für den Kläger lag eine unklare Verkehrslage vor. Der K konnte das Verhalten des Querverkehrs bei 4 Querstraßen und einem Fußgängerüberweg nicht einschätzen.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Grundsätzlich lohnt sich bei jedem Verkehrsunfall eine rechtliche Einschätzung über die Haftungslage. Oft kommt eine Mithaftung in Betracht", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Grundsätzliches - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Das Verkehrsrecht regelt unterschiedliche Sachverhalte rund ums Auto. Es gibt kein einheitliches Verkehrgesetz. Vielmehr sind Regelungen in verschiedensten Gesetzen enthalten.

In der Praxis spielen das

- Schadenseratzrecht,
- das Verkehrsstrafrecht,
- das Verkehrsbußgeldrecht,
- das Fahrerlaubnisrecht,
- das Fahrzeugkaufrecht und
- das Fahrzeugversicherungsrecht

die wichtigsten Rollen.

Weiter Probleme können sich aus dem Fahrzeugleasing und dem Fahrzeugfinanzierungswesen ergeben.

Die Kanzlei Verkehrsrecht Dresden berät und vertritt Mandanten in allen vorgenannten Teilgebieten des Verkehrsrecht. Sie verfolgt Mandantenansprüche mit der gebotenen Sorgfallt und Engagement.

Werdegang - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .

Langjährige Berufserfahrung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Mitarbeiter - Rechtsanwalt Dresden

Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.

Ständige Weiterbildung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

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