Mindestlohn oder Grundeinkommen?
Datum: Freitag, dem 22. November 2013
Thema: Sachsen Infos


FocusOnline: Der gesetzliche Mindestlohn kommt – so viel steht fest. Doch während große Handelskonzerne entspannt reagieren, haben kleine Betriebe Angst um ihre Existenz. Landwirte und Taxifahrer fordern Übergangsregeln.
Der Riss trennt große Handelskonzerne und kleine Betriebe, Ballungsräume und ländliche Regionen, West und Ost. Während die einen dem geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro gelassen entgegensehen, fürchten die anderen um ihre Existenz und damit um Arbeitsplätze. Wenn die Lohnuntergrenze kommt, dann bitte erst in einigen Jahren - so die Hoffnung von Landwirten oder Taxiunternehmen. Union und SPD hatten sich zu Wochenbeginn auf einen gesetzlichen Mindestlohn verständigt. Höhe und Starttermin sind noch offen.
Von den Plänen sieht sich Discount-Marktführer Aldi nicht betroffen. Aldi Süd zahle selbst geringfügig Beschäftigten einen internen Mindestlohn von elf Euro die Stunde. "Der derzeit diskutierte Mindestlohn von 8,50 Euro hat aus diesem Grund keinen Einfluss auf das Vergütungssystem in unserem Haus", sagte eine Sprecherin. Aldi Nord verwies darauf, dass eine Verkäuferin im ersten Berufsjahr am Tarifbeispiel Nordrhein-Westfalen 11,08 Euro pro Stunde erhalte.
Die Metro Group betonte, es gebe im Großhandel mit Sachsen und Sachsen-Anhalt nur noch zwei Tarifgebiete, wo der unterste tarifliche Lohn derzeit nicht über 8,50 Euro liege. "Somit erhalten die Mitarbeiter für ihre Arbeit Löhne, die in aller Regel höher sind als der geforderte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro", sagte ein Sprecher.
Kommentar:
Jedem Menschen muss es möglich sein, mittels des von ihm selbst erarbeiteten Gewinns im Prozess seines konkret ihm möglichen Tätig-seins und entsprechend seiner Bedürfnisse und Vorstellungen sein Leben eigenwillig gestalten zu können. Grundlegende Bedingungen dafür sind: erstens das in der Verfassung verankerte Recht auf Arbeit, das für absolut jeden arbeitsfähigen Menschen, ob Mann oder Frau, ob Angestellter oder Unternehmer mit der Verpflichtung verbunden ist sich ein steuerpflichtiges Einkommen zu erarbeiten und zweitens ein sozial gerechtes aus Steuergeldern finanziertes Grundeinkommen für jeden der es aus zu rechtfertigenden Gründen in Anspruch nehmen muss.
Solange es eine solche gesetzliche Grundlage nicht gibt ist ein Mindestlohn notwendig. Für Unternehmen, die diesen aufgrund ihres betriebswirtschaftlichen Potenzials nicht zahlen können, muss aus einer „Reichensteuer“ ein Ausgleichsfond geschaffen werden.
Frank Nöthlich www.briefe-zum-mensch-sein.de frank.noethlich@me.com

(Weitere interessante News, Infos & Tipps zum Thema Parteien gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> Ferry << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


FocusOnline: Der gesetzliche Mindestlohn kommt – so viel steht fest. Doch während große Handelskonzerne entspannt reagieren, haben kleine Betriebe Angst um ihre Existenz. Landwirte und Taxifahrer fordern Übergangsregeln.
Der Riss trennt große Handelskonzerne und kleine Betriebe, Ballungsräume und ländliche Regionen, West und Ost. Während die einen dem geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro gelassen entgegensehen, fürchten die anderen um ihre Existenz und damit um Arbeitsplätze. Wenn die Lohnuntergrenze kommt, dann bitte erst in einigen Jahren - so die Hoffnung von Landwirten oder Taxiunternehmen. Union und SPD hatten sich zu Wochenbeginn auf einen gesetzlichen Mindestlohn verständigt. Höhe und Starttermin sind noch offen.
Von den Plänen sieht sich Discount-Marktführer Aldi nicht betroffen. Aldi Süd zahle selbst geringfügig Beschäftigten einen internen Mindestlohn von elf Euro die Stunde. "Der derzeit diskutierte Mindestlohn von 8,50 Euro hat aus diesem Grund keinen Einfluss auf das Vergütungssystem in unserem Haus", sagte eine Sprecherin. Aldi Nord verwies darauf, dass eine Verkäuferin im ersten Berufsjahr am Tarifbeispiel Nordrhein-Westfalen 11,08 Euro pro Stunde erhalte.
Die Metro Group betonte, es gebe im Großhandel mit Sachsen und Sachsen-Anhalt nur noch zwei Tarifgebiete, wo der unterste tarifliche Lohn derzeit nicht über 8,50 Euro liege. "Somit erhalten die Mitarbeiter für ihre Arbeit Löhne, die in aller Regel höher sind als der geforderte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro", sagte ein Sprecher.
Kommentar:
Jedem Menschen muss es möglich sein, mittels des von ihm selbst erarbeiteten Gewinns im Prozess seines konkret ihm möglichen Tätig-seins und entsprechend seiner Bedürfnisse und Vorstellungen sein Leben eigenwillig gestalten zu können. Grundlegende Bedingungen dafür sind: erstens das in der Verfassung verankerte Recht auf Arbeit, das für absolut jeden arbeitsfähigen Menschen, ob Mann oder Frau, ob Angestellter oder Unternehmer mit der Verpflichtung verbunden ist sich ein steuerpflichtiges Einkommen zu erarbeiten und zweitens ein sozial gerechtes aus Steuergeldern finanziertes Grundeinkommen für jeden der es aus zu rechtfertigenden Gründen in Anspruch nehmen muss.
Solange es eine solche gesetzliche Grundlage nicht gibt ist ein Mindestlohn notwendig. Für Unternehmen, die diesen aufgrund ihres betriebswirtschaftlichen Potenzials nicht zahlen können, muss aus einer „Reichensteuer“ ein Ausgleichsfond geschaffen werden.
Frank Nöthlich www.briefe-zum-mensch-sein.de frank.noethlich@me.com

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