Jobcenter kürzen Zehntausenden Familien die Leistungen: 2,3 Prozent aller Hartz-IV-Bezieher mit Kindern wurden die Leistungen gekürzt!
Datum: Montag, dem 14. November 2016
Thema: Sachsen News


Zu den Jobcentern:

Berlin (ots) - Die Jobcenter in Deutschland haben im vorigen Jahr jeden Monat rund 43.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern die Leistungen gekürzt. Einige der Betroffenen erhielten gar keine Zahlungen mehr.

Das zeigt eine Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Kooperationsprojekt "O-Ton Arbeitsmarkt", die der Tageszeitung "neues deutschland" vorab vorliegt.

Demnach gab es 2015 pro Monat durchschnittlich 42.700 Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, die mit Sanktionen belegt wurden, etwa, weil sie nicht zu einem Termin beim Jobcenter erschienen sind oder ein Arbeitsangebot abgelehnt haben.

Damit wurden 2,3 Prozent aller Hartz-IV-Bezieher mit Kindern die Leistungen gekürzt. 2007 betrug der Anteil noch 1,7 Prozent.

Einem Teil der Betroffenen wurden sämtliche Leistungen gestrichen. Den Daten zufolge gab es im vorigen Jahr monatlich 2600 Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhielten.

In diesen Fällen ist den Angaben zufolge lediglich vorgesehen, dass die Miet- und Heizkosten weiter erstattet werden, etwa durch höhere Zahlungen an andere Haushaltsmitglieder.

Der Sozialforscher Stefan Sell hält die Sanktionspraxis der Jobcenter für fragwürdig. Schließlich gehe es um die Gewährleistung des Existenzminimums, sagte der Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung der Hochschule Koblenz dem "nd".

Es werde höchste Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der Sanktionierung abschließend kläre, so Sell, dessen Institut an dem Kooperationsprojekt "O-Ton Arbeitsmarkt" beteiligt ist.

Die Grünen plädierten auf ihrem Parteitag in Münster dafür, Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen.

Auch die Linkspartei und der Paritätische Gesamtverband setzen sich für eine Abschaffung ein.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1722

Das Sozialgericht Gotha zu Hartz IV Sanktionen – Interview mit Richter Jens Petermann
(Youtube-Video, Dresdner Sozialwacht, Standard-YouTube-Lizenz, 20.08.2015):

"Das Sozialgericht Gotha will vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob die Hartz IV Sanktionen dem Grundgesetz entsprechen. MDR interviewt den Gothaer Richter Jens Petermann.

Die 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai 2015 verkündeten Beschluss fest, dass die Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. "



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/3482288, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Zu den Jobcentern:

Berlin (ots) - Die Jobcenter in Deutschland haben im vorigen Jahr jeden Monat rund 43.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern die Leistungen gekürzt. Einige der Betroffenen erhielten gar keine Zahlungen mehr.

Das zeigt eine Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Kooperationsprojekt "O-Ton Arbeitsmarkt", die der Tageszeitung "neues deutschland" vorab vorliegt.

Demnach gab es 2015 pro Monat durchschnittlich 42.700 Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, die mit Sanktionen belegt wurden, etwa, weil sie nicht zu einem Termin beim Jobcenter erschienen sind oder ein Arbeitsangebot abgelehnt haben.

Damit wurden 2,3 Prozent aller Hartz-IV-Bezieher mit Kindern die Leistungen gekürzt. 2007 betrug der Anteil noch 1,7 Prozent.

Einem Teil der Betroffenen wurden sämtliche Leistungen gestrichen. Den Daten zufolge gab es im vorigen Jahr monatlich 2600 Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhielten.

In diesen Fällen ist den Angaben zufolge lediglich vorgesehen, dass die Miet- und Heizkosten weiter erstattet werden, etwa durch höhere Zahlungen an andere Haushaltsmitglieder.

Der Sozialforscher Stefan Sell hält die Sanktionspraxis der Jobcenter für fragwürdig. Schließlich gehe es um die Gewährleistung des Existenzminimums, sagte der Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung der Hochschule Koblenz dem "nd".

Es werde höchste Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der Sanktionierung abschließend kläre, so Sell, dessen Institut an dem Kooperationsprojekt "O-Ton Arbeitsmarkt" beteiligt ist.

Die Grünen plädierten auf ihrem Parteitag in Münster dafür, Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen.

Auch die Linkspartei und der Paritätische Gesamtverband setzen sich für eine Abschaffung ein.

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Das Sozialgericht Gotha zu Hartz IV Sanktionen – Interview mit Richter Jens Petermann
(Youtube-Video, Dresdner Sozialwacht, Standard-YouTube-Lizenz, 20.08.2015):

"Das Sozialgericht Gotha will vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob die Hartz IV Sanktionen dem Grundgesetz entsprechen. MDR interviewt den Gothaer Richter Jens Petermann.

Die 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai 2015 verkündeten Beschluss fest, dass die Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. "



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